Personalrat

Der Örtliche Personalrat beim Staatlichen Schulamt

in der Stadt und im Landkreis Rosenheim


Erreichbarkeit: Sprechzeiten nach Vereinbarung, siehe Links unten


Für was ist der Personalrat eigentlich zuständig?


Geregelt sind die Aufgaben des Personalrats im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Dazu gehört:

Der Personalrat achtet darauf, dass alle Beschäftigten nach geltendem Recht behandelt werden.


Dies kann zum Beispiel der Anspruch auf Dienstbefreiung, die Regelung der Arbeitszeit und der Pausenzeiten oder die Verlegung von Unterricht (bei Vertretungen) sein. Informieren Sie sich über die Rechte. Wenn Sie meinen, dass dagegen verstoßen wurde, wenden Sie sich an den örtlichen Personalrat.


Der Personalrat achtet darauf, dass alle Beschäftigten gleichbehandelt und nicht benachteiligt werden. Diese Ungleichbehandlungen können zum Beispiel bei der Vergabe von Leistungsprämien, die Fragen des Stundenplans oder bei Übertragung von zusätzlichen Aufgaben an der Schule auftreten. Wenn Sie sich gegenüber den anderen benachteiligt fühlen, wenden Sie sich an den örtlichen Personalrat.


Der Personalrat hat bei einer Reihe von Personalangelegenheiten mitzubestimmen. Dies sind zum Beispiel Versetzungen oder eine Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze. Wenn bei Ihnen eine Versetzung ansteht, möglich wird oder gewünscht wird, so wenden Sie sich an den örtlichen Personalrat.


Der Personalrat hat ein Initiativrecht bei Maßnahmen, die den Beschäftigten dienen.

In der Vergangenheit wurde eine Dienstvereinbarung über den Einsatz in der Mobilen Reserve abgeschlossen. Wenn Sie Anregungen haben, wenden Sie sich an den örtlichen Personalrat.


Der Personalrat nimmt Ihre Anregungen und Beschwerden entgegen und bemüht sich, falls sie berechtigt erscheinen, mit dem Leiter der Dienststelle auf Ihre Erledigung hinzuwirken. Sollten es Beschwerden über Maßnahmen der Regierung sein, leitet Ihre örtliche Vertretung sie an den zuständigen Bezirkspersonalrat weiter. Falls Sie Anregungen und Beschwerden haben (siehe auch oben), wenden Sie sich an den örtlichen Personalrat.


Der Personalrat informiert Sie über seine Arbeit, über Neuerungen und andere dienstlichen Fragen auf den halbjährlich stattfindenden Personalversammlungen. Machen Sie von diesem Angebot in Ihrem Interesse lebhaften Gebrauch.


Nicht zuständig ist der Personalrat hingegen für verbindliche Rechtsauskünfte oder die Berechnung und Überprüfung von Ruhestandsbezügen. Falls Sie Mitglied in einem Verband oder einer Gewerkschaft sind, wenden Sie sich in diesen Fragen an deren Fachleute.


Kontaktaufnahme:  Personalrat der Stadt Rosenheim                Personalrat des Landkreises Rosenheim


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