Digitalpakt

DigitalPakt Schule


Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen.


Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzungdes "DigitalPakts Schule 2019 bis 2024" im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) ist in Kraft getreten.


Auf der folgenden Internetseite des Kultusministeriums können alle notwendigen Informationen aberufen werden:


Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen




Allgemeine Informationen zum DigitalPakt II:


Förderrichtlinien

Hinweise zum Vollzug der Förderprogramme des StMUK

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