Beschulung von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse
In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden die Kinder in Bayern an den Grundschulen unterrichtet. Sie nehmen gemeinsam mit ihren bayerischen Mitschülerinnen und Mitschülern am regulären Unterricht der Grundschulen teil.
Durch vielfältige Begegnungen mit Gleichaltrigen lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Altersgruppe die deutsche Sprache besonders schnell.
Die Zuordnung zu einer Schule erfolgt über das sog. Sprengelprinzip. Das bedeutet, dass sich die Zuweisung zu einer Schule in der Regel nach dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler richtet.
In der Stadt Rosenheim und in Raubling sind so genannte Deutschklassen an Grundschulen eingerichtet.
➢GS Prinzregentenschule Rosenheim, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 3/4
➢GS Rosenheim-Fürstätt, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 1/2
➢Michael-Ende-GS Raubling, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 2/3
Für die
Jahrgangsstufen 5/6 sind
schulartunabhängige Deutschklassen an den Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium eingerichtet.
An jeder dieser Schulen ist jeweils eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 5/6 installiert:
Stadt Rosenheim:
➢ MS am Luitpoldpark
➢ Johann-Rieder-Realschule
➢ Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim
Landkreis:
➢ MS Bad Endorf
➢ Anton-Heilingbrunner-Realschule in Wasserburg
➢ Wilhelm-Leibl-Realschule in Bad Aibling
➢ Ludwig-Thoma-Gymnasium in Prien
➢ Gymnasium Bad Aibling
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-9, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen oder bisher lediglich über geringe Kenntnisse des Deutschen verfügen gibt es folgende Deutschklassen an Mittelschulen:
Stadt Rosenheim
➢
MS am Luitpoldpark, drei Deutschklassen der Jahrgangsstufen 7/8/9
Landkreis:
➢ MS Bad Endorf, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 7/8/9
➢ MS St. Georg, Bad Aibling, drei Deutschklassen der Jahrgangsstufen 7/8/9
➢ MS Kiefersfelden, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 7/8/9
➢ MS Prien, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 7/8/9
➢ MS Wasserburg, eine Deutschklasse der Jahrgangsstufen 7/8/9
Hat eine Jugendliche oder ein Jugendlicher das 15. Lebensjahr vollendet, stehen ihr bzw. ihm verschiedene Möglichkeiten der schulischen und ggf. außerschulischen Bildung zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie oder er in Bayern noch schulpflichtig ist oder nicht.